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Soll ich eine eigene Stiftung gründen oder?

Welchen Zweck soll die Stiftung haben?

Der Zweck der Stiftung ist die wesentlichste Grundlage der gemeinnützigen Stiftung. Er ist für den Stiftungsrat verbindlich und muss durch diesen in einer Stiftungsstrategie konkretisiert werden. Die Formulierung des Stiftungszweckes ist eine Kunst. Der Stiftungszweck und allenfalls ein ergänzendes Leitbild der Stifter sollten über ihre Motive, Überlegungen und Ziele Auskunft geben. Sie bilden die Orientierungsgrundlage für den Stiftungsrat und ermöglichen es diesem, im Sinne der Stifter handeln zu können, wenn diese einmal nicht mehr da sind. Gleichzeitig darf der Stiftungszweck nicht so eng formuliert sein, dass alle Spielräume verschwinden und bereits kleine gesellschaftliche Veränderungen oder Innovationen den Stiftungszweck obsolet machen. Das Stiftungsrecht zollt dieser Herausforderung Rechnung, indem es einen Zweckänderungsvorbehalt zulässt, der die nachträgliche Änderung des Stiftungszweckes im Sinne der Stifter ermöglicht.

Soll es eine Verbrauchstiftung oder eine dauerhafte Stiftung werden?

Die Stifter können bestimmen, ob das Stiftungsvermögen verbraucht werden darf oder ob es zu erhalten ist. Bei einer Verbrauchsstiftung kann das Vermögen verbraucht werden und die Stifter können die Stiftung zeitlich limitieren. Eine Stiftung, die das Vermögen erhalten soll, verfolgt den Stiftungszweck über die Ausschüttung der Erträge aus dem Vermögen der Stiftung. In einem solchen Fall ist es wichtig, sich ein Bild über die zu erwartenden Erträge und die Kosten zu machen. Sind die Erträge genügend hoch, um den Zweck der Stiftung und deren Kosten zu finanzieren? Damit verbunden ist auch die Festlegung einer angepassten Anlagestrategie, die bei einer Verbrauchsstiftung anders aussieht als bei einer Stiftung, die das Vermögen erhalten soll. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Definition der Erträge. Bilden beispielsweise nur Zinsen und Dividenden Erträge oder können auch andere Ertragskomponenten wie etwas Kapitalgewinne ausgeschüttet werden. Die Null-Zins-Periode der vergangenen Jahre hat viele Stiftungen mit einem Auftrag zum Vermögenserhalt in ein Dilemma gebracht. Eigentlich gab es keine Erträge, die hätten ausgeschüttet werden können.

 

Ist eine selbständige Stiftung oder eine Zustiftung das Richtige?

Eine selbständige Stiftung ist dann sinnvoll, wenn das eingebrachte Vermögen genügend gross ist oder eine höhere Komplexität aufweist, wenn dem selbständigen Auftritt gegen aussen eine grosse Bedeutung zugemessen wird und wenn es sich nicht um eine kurzlaufende Verbrauchsstiftung handelt. In einem solchen Fall rechtfertigen sich die Gründungskosten von CHF 10'000 bis CHF 15'000 und die Erträge sind genügend hoch, um die Stiftungsaufwendungen mehr als zu decken und den Stiftungszweck wirksam zu verfolgen. Selbständige Stiftungen beginnen sich bei Vermögen deutlich über einer Million Schweizer Franken zu rechnen.

Eine Alternative zu einer selbständigen Stiftung ist die Errichtung einer Zustiftung unter dem Dach einer übergeordneten Stiftung (Dachstiftung). Eine Dachstiftung ist eine Stiftung, die als rechtliches Gefäss für eine Vielzahl von Unterstiftungen oder Stiftungsfonds dient (sog. Zustiftungen). Diese Zustiftungen können mit einem eigenen Zweck, einem eigenen Entscheidungsgremium und einem eigenen Untervermögen ausgestaltet werden. Sie können auch einen eigenen Auftritt gegen aussen haben, sind jedoch rechtlich immer Teil der Dachstiftung. Teilweise werden Zustiftungen auch errichtet, weil man genau keine öffentliche Präsenz im Handelsregister will. Die Personen, die für die Zustiftung zuständig sind, tauchen nicht im Handelsregister auf. Zustiftungen sind kostengünstiger, effizient und flexibel. Gerade bei kleineren Vermögen oder bei Verbrauchsstiftungen kann ausschlaggebend sein, dass die Errichtung einer Zustiftung um ein Vielfaches günstiger ist und nicht öffentlich beurkundet wird. Die Flexibilität einer Zustiftung zeigt sich etwa darin, dass diese ohne aufwändigen Liquidationsprozess wieder geschlossen oder in eine andere Stiftung überführt werden kann. Ein Beispiel einer slchen Dachstiftung ist die  FONDATION GÉNÉROSITÉ.

Wann kann ich eine Stiftung errichten?

Eine Stiftung oder Zustiftung kann zu Lebzeiten errichtet werden. Dies hat den Vorteil, dass die Stifter die Stiftung und den Stiftungsrat mitprägen können und dass der Stifterwille nicht nur schriftlich, sondern in der Tat und der konkreten Umsetzung auf die Nachfolger tradiert. Wer sich zu Lebzeiten nicht mit dem Aufbau und der Führung einer Stiftung beschäftigen möchte, kann eine Stiftung testamentarisch oder mittels Erbvertrags errichten. Diesfalls entsteht die Stiftung erst mit dem Ableben der Stifter.

Wie setze ich den Stiftungsrat zusammen?

Die Stifter bestimmen den ersten Stiftungsrat und können in den Stiftungsstatuten bestimmen, wie sie in der Folge der Stiftungsrat zusammensetzen soll. Ein Stiftungsratsmitglied muss seinen Wohnsitz in der Schweiz haben. Solange die Stifter leben, können sie sich die Zusammensetzung des Stiftungsrates vorbehalten. Ansonsten sieht das Gesetz vor, dass sich der Stiftungsrat selbst konstituiert. Möglich ist auch, die Stiftungsräte nach Kompetenzen oder Funktionen zu ernennen.

Aufsicht und Rechenschaft

Gemeinnützige Stiftungen unterstehen einer staatlichen Aufsicht. Stiftungen, die nur in einem bestimmten Kanton tätig sind, unterstehen der kantonalen Stiftungsaufsicht. Stiftungen, die landesweit oder international tätig sind, unterstehen der eidgenössischen Stiftungsaufsicht. Zu begrüssen sind auch die Steuerbehörden, die darüber bestimmen, ob die Stiftung die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung infolge Gemeinnützigkeit erfüllen.

 

Bild: Icon-Design durch Marisa Trummer/www.mj-design.ch

 

 

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