Skip to main content Skip to page footer
  1. Der Deckungsgrad zeigt das Verhältnis zwischen dem Vorsorgevermögen und den finanziellen Verpflichtungen der Kasse. Liegt der Deckungsgrad über 100 %, spricht das für ein gesundes Polster der Einrichtung. Unter 100 % besteht die Gefahr, dass die Pensionskasse saniert werden muss und die Versicherten sich daran beteiligen müssen.
  2. Den technischen Zinssatz legt der Stiftungsrat einer Pensionskasse fest. Mit ihm wird das Vorsorgekapital aufgrund erwarteter zukünftiger Erträge abgezinst und für Rentenleistungen reserviert. Daher sollte der technische Zinssatz nur so hoch sein, dass er durch die Anlageerträge finanziert werden kann. Liegt der technische Zinssatz bei 2% oder höher und ist der Deckungsgrad nicht besonders gut, dann ist das kein gutes Zeichen. Eine solche Pensionskasse ist auf höhere Erträge aus der Vermögensanlage angewiesen, um ihre Verpflichtungen zu decken. Umgekehrt spricht ein niedriger technischer Zinssatz für eine konservative Pensionskasse.
  3. Das Verhältnis von aktiven Versicherten zu Rentnern ist gut, wenn der Anteil an Rentnern eher niedrig ist. Eine ‘junge’ Pensionskasse kann höhere Risiken bei der Vermögensanlage eingehen und eine höhere Rendite erwirtschaften.

Es ist aber zu sagen, dass die Höhe der Rente zum Zeitpunkt der Pensionierung lebenslang garantiert ist. Rentner- und Rentnerinnen können derzeit nicht zu Sanierungsmassnahmen einer Pensionskasse verpflichtet werden. Nur eventuelle Anpassungen an die Teuerung können im Falle einer Unterdeckung gestrichen werden.

Sollte der worst case doch eintreten und eine Pensionskasse insolvent werden, kommt der Sicherheitsfonds zum Zug. Die Stiftung Sicherheitsfonds BVG ist eine nationale Einrichtung der beruflichen Vorsorge und hat zum Hauptzweck die Absicherung von Vorsorgeguthaben im Insolvenzfall. Sichergestellt werden die Ansprüche aus gesetzlichen Leistungen, aber auch die darüberhinausgehenden reglementarischen Leistungen. Diese überobligatorischen Leistungen haben eine Obergrenze, die sich nach dem massgebenden bzw. dem versicherten Lohn richten. Festgesetzt wurde die Obergrenze auf aktuell CHF 129'060.



Quellen:
Vermögenszentrum,
www.vermoegenszentrum.ch/wissen/kuemmern-sie-sich-aktiv-um-ihr-vermoegen-der-pensionskasse

 

Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV
www.oak-bv.admin.ch/de/beaufsichtigte/sicherheitsfonds-bvg

 

Stiftung Sicherheitsfonds BVG
sfbvg.ch/index.php

 

Koeppel-Legal
www.koeppel-legal.ch/wie-gut-ist-meine-pensionskasse/

 

            

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wir beraten natürliche und juristische Personen in allen Rechtsfragen und sind ein Pionier für Impact Investitionen, welche ein Teil unserer unternehmerischen Identität sind.

✓ aufwandbasierte Gebühren

✓ Impact Investments

✓ Vermeidung von Interessenkonflikten

✓ Überblick über das Gesamtvermögen