Erwerbstätige können neu unter bestimmten Voraussetzungen (s. Kasten) nicht voll eingezahlte oder verpasste Beiträge nachholen. Dadurch ergeben sich nicht nur neue Möglichkeiten für den Vermögensaufbau, sondern auch für die Steuerplanung.

Dank der neuen Regelung lässt sich die Einzahlung in die Säule 3a an die sonstigen steuerlichen Gegebenheiten eines Jahres anpassen.
Viele Liegenschaftsbesitzer möchten die Abzugsmöglichkeiten für grössere Renovationen noch nutzen, bevor diese mit der Abschaffung des Eigenmietwerts im Steuerjahr 2029 wegfallen. In diesen Jahren kann es sinnvoll sein, die Einzahlung in die Säule 3a aufzuschieben und diese erst in den Folgejahren durch höhere Nachzahlungen nachzuholen. Dadurch steigen in diesen Folgejahren die steuerlichen Abzüge.
Aber nicht nur Liegenschaftsbesitzer können in den nächsten Jahren von der neuen Flexibilität profitieren. Auch bei stark schwankendem Einkommen kann eine mehrjährige Betrachtung sinnvoll sein, z.B. für
- Selbständigerwerbende
- Personen mit variablen Bonuszahlungen
- Unternehmerinnen und Unternehmer
- Personen mit Erwerbsunterbrüchen
- Erwerbstätige, die vorübergehend andere finanzielle Prioritäten setzen müssen, wie zum Beispiel Berufseinsteiger
Gegen Ende der Karriere ist das Einkommen im Allgemeinen am höchsten und die Progression entsprechend ebenfalls. In den letzten drei Jahren vor der Pensionierung fällt für Personen, die einer Pensionskasse angeschlossen sind und die planen ihr Kapital zu beziehen, die Möglichkeit weg, sich in die Pensionskasse einzukaufen.
Dank der möglichen Nachzahlung ergeben sich neue Wege, die Steuerplanung weiterhin zu optimieren: Man verzichtet auf 3a-Beiträge in den Jahren, in denen man die Pensionskasse speist und plant die Nachzahlungen für die Jahre danach. Dadurch sind höhere Einzahlungen in die 3 A Säule in denjenigen Jahren möglich, in denen aufgrund der dreijährigen Sperrfrist keine Pensionskasseneinkäufe mehr möglich sind, wenn man sich den Kapitalbezug aus der Pensionskasse vorbehalten will.
Die Nachzahlungsmöglichkeit reduziert den Druck, jedes Jahr zwingend den Maximalbetrag einzahlen zu müssen und schafft zusätzliche Handlungsspielräume innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Die Möglichkeit, Einzahlungen in die 3 A Säule aufzuschieben und später nachzuholen, erlaubt eine flexiblere Planung und Abstimmung mit der persönlichen Lebenssituation und den finanziellen Verpflichtungen. Entsprechend muss man das individuell angehen. Bei Bedarf sind wir gerne für Sie da.
Quelle Bild: KI generiert