Wenn sich Pensionskasseneinkäufe in Luft auflösen
Landläufig gilt: Wer sich in die Pensionskasse einkauft, spart Steuern und erhöht seine Renten- und Kapitalleistungen. Pensionskasseneinkäufe sind vom steuerbaren Ein-kommen absetzbar und reduzieren die Steuerlast. Auf der Vorsorgeseite sind Konstellationen möglich, in denen sich trotz Pensionskasseneinkauf die Rentenleistungen um keinen einzigen Franken erhöhen. Der nachstehende Artikel zeigt auf, wann dies der Fall sein kann und was zu beachten ist.